Neue Software-Version für Grouper der Spitalplanungs-Leistungsgruppen verfügbar

Spitäler können ab jetzt bei H+ die Version 4.0 des SPLG-Groupers für die Medizinische Statistik 2015 bestellen. Für die Lieferung an die Kantone ist weiterhin die GDK zuständig.

Die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich (GDZH) hat die Gruppierungssoftware an die Medizinische Statistik 2015 angepasst und eine neue Version 4.0 herausgegeben. Diese Software ordnet jeden Fall anhand der codierten Diagnosen (ICD) und Prozeduren (CHOP) eindeutig einer der rund 125 Spitalplanungs-Leistungsgruppen (SPLG) zu. Wie bei der Vorjahresversion treten die GDK und H+ gemeinsam als Vertreiber der Software auf. Diese ist weiterhin auf Deutsch und Französisch verfügbar.

Den Vertrieb des SPLG-Groupers seitens H+ übernimmt neu <link mail window for sending>Claudia Bigler. Sie ist Ihre Kontaktperson, wenn Sie für Ihren Betrieb eine Lizenz bestellen möchten.

SPLG und spitalinformation.ch
Die SPLG stellen ein vollständiges Abbild der akutsomatischen Versorgung dar. H+ bildet daher das medizinische Leistungsspektrum der Mitgliedsspitäler auf <link http: www.spitalinformation.ch>www.spitalinformation.ch anhand der SPLG ab.

Information zum Bestellvorgang
Der SPLG-Grouper für das Datenjahr 2015 liegt, wie in den letzten Versionen, in Deutsch und Französisch vor. Interessierte können die Software jetzt bestellen, unter Beachtung der nachstehenden Punkte:

  1. Für die Kantone sind zwei unterschiedliche SPLG-Grouper-Lizenzen verfügbar und bei der GDK bestellbar:
    a. Lizenz nur für die Kantonsverwaltung: Diese berechtigt zur Nutzung des SPLG-Groupers innerhalb der gesamten Kantonsverwaltung. Die Weitergabe an private Beratungsorganisationen ist grundsätzlich nicht erlaubt, ausser diese verwenden den SPLG-Grouper ausschliesslich im Auftrag der Kantonsverwaltung. In diesem Fall reicht die Lizenz der Kantonsverwaltung.
    b. Sammellizenz Listenspitäler: Die Kantone können zusätzlich zur Lizenz für die Kantonsverwaltung eine Sammellizenz für alle Listenspitäler mit Standort innerhalb ihres Kantons erwerben.
  2. Verzichtet ein Kanton auf den Erwerb einer Sammellizenz für «seine» Listenspitäler, so können diese Listenspitäler individuell eine Einzellizenz bei H+ erwerben. Wir bitten Sie, dafür das entsprechende, ausgefüllte und unterschriebene Bestellformular sowie den unterschriebenen Lizenzvertrag an H+ zurückzusenden. Beide Dokumente stehen in der rechten Spalte zum Download zur Verfügung. H+ stellt Ihnen dann den SPLG-Grouper inkl. Bedienungsanleitung zu. Die Rechnungsstellung erfolgt danach durch die Gesundheitsdirektion Zürich. Bitte klären Sie vor der Bestellung der Einzellizenz bei Ihrem Kanton ab, ob dieser eine Sammellizenz für Listenspitäler beantragt hat, bzw. dies im Sinn hat oder nicht.


Preise

Die Geschäftsstelle H+ hat die Preise gutgeheissen, welche im Bestellformular aufgeführt sind. Mit diesen kann ein Teil der Unkosten der Gesundheitsdirektion Zürich gedeckt werden.