Zunehmende Qualitätsanforderungen

H+ nahm 2020 Stellung zur KVV-Revision «Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit» und entwarf zusammen mit den Versicherern ein Konzept zur Qualitätsentwicklung. Weiter vorwärts ging es im Projekt «Interprofessionelle Reviews in der Psychiatrie», bei den gesundheitsbezogenen Registern und der neuen Rechtsform von QUALAB.

Im Jahr 2020 nahm H+ zur KVV-Revision «Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit» Stellung. H+ lehnt die Revision in der vorliegenden Form ab und weist einzelne Artikel gänzlich zurück, da deren Inhalte, z.B. die Qualitätsverträge, im KVG ausreichend geregelt sind. Auf grosses Unverständnis stösst bei H+, dass die Leistungserbringer in der geplanten eidgenössischen Qualitätskommission stark untervertreten sind. Für die Weitergabe von Daten und deren Verwendung im Rahmen der Qualitätsentwicklung fordert H+ zudem den Nachweis, dass die Bestimmungen mit anderen geltenden Bundesgesetzen (KVG, DSG und StGB) abgestimmt sind. Die Leistungserbringer sind bei der Qualitätssicherung darauf angewiesen, effizient und straffrei arbeiten zu können. H+ hat dazu gemeinsam mit der Allianz Peer Review CH das Positionspapier «Qualitätsentwicklung braucht rechtliche Rahmenbedingungen» erstellt.

Konzept Qualitätsentwicklung als Grundlage für Qualitätsvertrag
2020 war stark geprägt von den Arbeiten zur Erfüllung des neuen Art. 58a KVG, welcher im Rahmen der Revision «Förderung der Qualität und Wirtschaftlichkeit» den Abschluss von national gültigen Qualitätsverträgen fordert. Im Sommer stellte H+ zusammen mit den Vertragspartnern santésuisse und curafutura einen Konzeptentwurf zur Qualitätsentwicklung fertig, welcher die Grundlage für den zukünftigen Qualitätsvertrag bildet. Die Vernehmlassung bei den H+ Mitgliedern im Herbst zeigte, dass das Konzept die richtige Stossrichtung aufweist, wenngleich es noch weiterentwickelt werden muss.

Die Qualitätsverträge werden H+ auch 2021 intensiv beschäftigen: So soll etwa das Konzept in einer Pilotphase getestet werden und die Vertragspartner müssen den übergeordneten Qualitätsvertrag abschliessen und dem Bundesrat im April 2022 zur Genehmigung vorlegen.

Interprofessionelle Reviews Psychiatrie bereit für Pilot
Ebenfalls pilotmässig getestet werden 2021 interprofessionelle Reviews in der Psychiatrie. Die Inhalte des Verfahrens wurden soweit erarbeitet, dass diese 2020 erstmals erprobt und nun geknüpft an Routinedaten klinikintern pilotiert werden können. Insgesamt 18 Fachpersonen aus dem ärztlichen, pflegerischen und therapeutischen Bereich sind nach dem Curriculum der deutschen Bundesärztekammer geschult. In klinikübergreifenden Teams werden sie die Behandlungsabläufe in den besuchten Abteilungen analysieren und allfälliges Optimierungspotenzial gemeinsam mit dem Team vor Ort diskutieren. Das Verfahren fördert die Lernkultur und trägt zur Qualität und Patientensicherheit bei.

Im Bereich der gesundheitsbezogenen Register begleitete H+ die Umsetzung des 2020 in Kraft getretenen Krebsregistrierungsgesetzes in verschiedenen Begleitgruppen. In diesem Rahmen führte H+ eine Umfrage bei den Mitgliedern der Akutsomatik durch, welche zeigte, dass verschiedene Herausforderungen bei der umfassenden Umsetzung des Gesetzes bestehen. Neben der Krebsregistrierung beteiligte sich H+ mit weiteren Partnern an der Erstellung einer Infografik zu medizinischen Registern.

Im Zusammenhang mit den Gesetzesrevisionen ist auch die zukünftige Rolle und Finanzierung des ANQ zu klären. 2020 fanden dazu erste wichtige Gespräche auf strategischer Ebene zwischen den Vereinsträgern statt. H+ sieht den ANQ auch in Zukunft in einer wichtigen Rolle bei Qualitätsmessungen und -entwicklung und wird sich deshalb auch weiterhin im Verein aktiv engagieren. Ein Meilenstein im ANQ-Messplan konnte durch die Verabschiedung der Auswertungs- und Publikationskonzepte zum Implantateregister SIRIS Hüfte und Knie erreicht werden. Basierend auf diesen Konzepten folgte im Februar 2021 die erste transparente Publikation.

Um die Spitäler und Kliniken während der Pandemie zu entlasten, verzichtete der ANQ 2020 auf die nationale Patientenbefragung in der Psychiatrie und Rehabilitation sowie auf die Prävalenzmessung Sturz und Dekubitus. Ausserdem wurde die Wundinfektionsmessung von Swissnoso zeitweise unterbrochen. Diese Änderungen im Messplan sind in der Vorlage zum H+ Qualitätsbericht entsprechend berücksichtigt.

Im Bereich der Qualitätssicherung und -entwicklung im Labor konnte die zuständige Kommission auf Ende 2020 QUALAB erfolgreich als Verein neu positionieren.

2021 wird sich H+ neben den Mindestfallzahlen neu der Indikationsqualität und den Patient-reported Outcome Measures (PROMs) widmen. Zu den PROMs hat die Geschäftsstelle eine Arbeitsgruppe gebildet, um zu prüfen, ob und wie H+ ein patientenzentriertes Gesundheitswesen fördern kann und welche Rolle der Verband bei den PROMs einnehmen soll.

Kontakt

Pascal Besson
Leiter Geschäftsbereich Betriebswirtschaft und Qualität, Mitglied der Geschäftsleitung

Angelina Hofstetter
Fachverantwortliche Qualität und Patientensicherheit

Isabelle Praplan
Fachverantwortliche Qualität und Patientensicherheit

Andreas Schittny
Fachverantwortlicher Qualität und Patientensicherheit